Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Bäder- und Hallenmanagement Langen GmbH
für die Benutzung der Langener Bäder
- Hallenbad Langen, Freizeit- und Familienbad Langen,
Strandbad Langener Waldsee -
§ 1
Allgemeine Bestimmungen
- Für die Inanspruchnahme des Freizeit- und Familienbades Langen, des Strandbades Langener Waldsee, des Hallenbades Langen und deren Einrichtungen werden Benutzungsentgelte nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhoben.
- Die Höhe der Benutzungsentgelte und die besonderen Regelungen dieser AGB sollen es ermöglichen, dass Angehörige möglichst aller Bevölkerungsschichten die öffentlichen Bäder der Bäder Langen GmbH besuchen können.
- Die Pflicht zur Zahlung der Benutzungsentgelte entsteht mit der Inanspruchnahme der Bäder und deren Einrichtungen.
Die Benutzungsentgelte sind im Voraus zu zahlen. Sie sind auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn nicht alle Einrichtungen in Anspruch genommen werden oder Teile der Bäder zeitweise zur besonderen Nutzung abgetrennt sind oder wenn aus technischen, witterungsbedingten oder rechtlichen Gründen nicht das übliche Angebot aufrecht erhalten werden kann.
- Verlorene, abhanden gekommene - auch gestohlene – Dauer-, Einzeleintritts- und Zehnerkarten nach § 6 II dieser AGB (Warmbadezuschlag) werden nicht ersetzt.
- Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und dem Bäderpersonal auf Verlangen vorzulegen. Wer bei einer Kontrolle ohne gültige Eintrittskarte angetroffen wird, kann aus dem Bad verwiesen werden.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Absatz 5 Satz 1 Eintrittskarten nicht bis zum Verlassen des Bades aufbewahrt oder diese nicht dem Bäderpersonal auf Verlangen vorlegt, wird zusätzlich mit einem pauschalen Entgelt in Höhe von 30 Euro belegt.
In solchen Fällen behält sich die Bäder Langen GmbH überdies vor, Strafanzeige zu erstatten.
§ 2
Benutzungszeiten
- Die Benutzungszeiten sind in allen drei Bädern während der festgesetzten Betriebszeiten unbegrenzt.
- Die Vergabe von Unterrichts- und Trainingszeiten an Schulen, gemeinnützige Vereine und andere Dritte ist nur auf schriftlichen Antrag möglich und sofern es der allgemeine Badebetrieb zulässt.
§ 3
Personenkreis
- Erwachsene im Sinne dieser AGB sind alle Personen ab 18 Jahren, soweit sie nicht zum Kreis der nachfolgend aufgeführten Begünstigten zählen.
- Anspruch auf einen verbilligten Eintritt haben
a) Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis einschließlich 17 Jahren
b) Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende
- Anspruch auf verbilligte Zwölfmonatskarten und Saisonkarten haben Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld) und SGB XII mit Hauptwohnsitz in Langen.
- Stichtag für die Begünstigung, insbesondere beim Erwerb von Dauerkarten (Zwölfmonats-, Saison- und Zehnerkarten), ist der Tag, an dem die Eintrittskarte erworben wird. Die Berechtigung ist durch Vorlage entsprechender Aus- bzw. Nachweise glaubhaft zu machen.
- Für Kinder im Alter bis einschließlich 3 Jahren ist kein Eintritt zu zahlen.
- Der Begriff „Familie“ im Sinne dieser AGB schließt neben ehelichen Lebensgemeinschaften mit Kind bzw. Kindern bis zum Alter von 17 Jahren auch einen alleinerziehenden Elternteil mit einem bzw. mehreren Kindern ein sowie nichteheliche, in einem Haushalt lebende Lebensgemeinschaften mit Kind bzw. Kindern. Entsprechende Nachweise sind erforderlich (z.B. Stammbuch, Mietvertrag).
- Keinen Eintritt zahlen Schwerbehinderte und deren Begleitperson, soweit eine Begleitperson im Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen B – „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“) eingetragen ist.
- Anspruch auf verbilligte Zwölfmonatskarten haben Inhaberinnen und Inhaber der in Hessen gültigen Ehrenamtscard (E-Card).
§ 4
Begriffsbestimmungen
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Eintrittskarten
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erlangt der Erwerber/die Erwerberin bzw. der Personenkreis nach § 3 die Berechtigung zur Benutzung der Langener Bäder und ihrer Einrichtungen im Rahmen der Badeordnung und der von der Bäder GmbH festgelegten Öffnungszeiten. Ein außerhalb dieser Zeiten liegendes Betreten der Bäder bzw. Benutzen der dazugehörenden Einrichtungen ist nicht statthaft.
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Einzeleintrittskarten
Einzeleintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt in das Bad, in dem sie erworben wurden. Sie haben innerhalb der Öffnungszeit unbegrenzte Gültigkeit.
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Zehnerkarten
Zehnerkarten berechtigen zu zehn Besuchen der Langener Bäder; sie werden bei jedem Besuch einmal entwertet. Bis zu ihrer vollen Ausnutzung sind sie in allen drei Bädern der Bäder Langen GmbH gültig.
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Zwölfmonatskarten
Sie haben vom Tag des Erwerbs an 365 Tage - in Schaltjahren 366 Tage - Gültigkeit, einschließlich des Tages, an dem die Karte erworben wurde. Sie berechtigen während ihrer Gültigkeit zum unbegrenzten Besuch der drei Langener Bäder. Die Zwölfmonatskarten sind nicht übertragbar.
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Saisonkarten
Saisonkarten berechtigen zu einer unbegrenzten Anzahl von Eintritten im Strandbad Langener Waldsee und im Freizeit- und Familienbad Langen während der von der Bäder Langen GmbH festgelegten Dauer der Freibadsaison, für die die Karte erworben wurde, sowie zum Besuch des Hallenbades in der Zeit vom 1. Mai bis 15. September des Gültigkeitsjahres, exklusive der von der Bäder Langen GmbH festgelegten Betriebspause. Die Saisonkarten sind nicht übertragbar.
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Parkplatzentgelte im Strandbad
Der Parkplatz im Strandbadgelände ist unbewacht. Mit der Entrichtung der Parkplatzentgelte wird kein Versicherungsschutz erworben. Die Bäder Langen GmbH haftet nicht für die Zerstörung, Beschädigung und für das Abhandenkommen (insbesondere durch Diebstahl) abgestellter Fahrzeuge, deren Teile und deren Inhalt. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bäder Langen GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bäderpersonals beruhen.
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Zeltplatzentgelte
Für das Zelten im Strandbadgelände sind Zeltplatzentgelte zu entrichten. Mit diesem Entgelt wird kein Versicherungsschutz erworben. Die Bäder Langen GmbH haftet nicht für die Zerstörung, Beschädigung und für das Abhandenkommen (insbesondere durch Diebstahl) abgestellter Fahrzeuge, deren Teile und deren Inhalt. Dies gilt auch für alle anderen von den Benutzerinnen und Benutzern mitgebrachten Sachen einschließlich Bargeld. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bäder Langen GmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bäderpersonals beruhen.
§ 5
Eintrittskarten, Entgelte
siehe Eintrittspreise
§ 6
Besondere Entgelte
siehe Eintrittspreise
§ 7
Inkrafttreten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bäder Langen GmbH für die Benutzung der Langener Bäder treten rückwirkend zum 05.07.2005 in Kraft.
Langen, den 29.08.2005
Bäder Langen GmbH
Pusdrowski Geschäftsführer |
Kolbe Geschäftsführer |